Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Gartensauna benötigen, hängt vom Bundesland und den jeweiligen örtlichen Baubehörden ab.
Folgende Tabelle gibt Ihnen eine bundesweite Orientierung, welche Größen für Saunahäusergenehmigungsfrei sind:

Bundesland Genehmigungsfrei im Baubereich Genehmigungsfrei im Außenbereich
Baden-Württemberg 40 m³ 20 m³
Bayern 75 m³ Nur mit Baugenehmigung
Berlin 10 m² Nur mit Baugenehmigung
Brandenburg 75 m³ Nur mit Baugenehmigung
Bremen 10 m² Nur mit Baugenehmigung
Hamburg 30 m³ Nur mit Baugenehmigung
Hessen 30 m³ Nur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern 10 m² Nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen 40 m³ 20 m³
Nordrhein-Westfalen 75 m³ Nur für Land- und Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz 50 m³ 10 m³
Saarland 10 m² Nur mit Baugenehmigung
Sachsen 75 m³ Nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt 10 m² Nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein 30 m³ 10 m³
Thüringen 10 m² Nur mit Baugenehmigung

Da Bauvorschriften regelmäßig überarbeitet werden, empfiehlt es sich, selbst in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes nachzulesen , ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier finden Sie die Bauordnungen von allen Bundesländern: Landesbauordnungen im Überblick – Mein Eigenheim (mein-eigenheim.de)

Beim Bau einer Gartensauna muss in der Regel ein Abstand von mindestens 3 Metern zum Nachbargrundstücken eingehalten werden. Ein Unterschreiten dieses Abstandes jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Informieren dazu finden Sie in Ihrem Bebauungsplan. Sie sollten Ihr Vorhaben in jedem Fall auch mit Ihren Nachbarn besprechen.