Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Gartensauna benötigen, hängt vom Bundesland und den jeweiligen örtlichen Baubehörden ab.
Folgende Tabelle gibt Ihnen eine bundesweite Orientierung, welche Größen für Saunahäusergenehmigungsfrei sind:
Bundesland | Genehmigungsfrei im Baubereich | Genehmigungsfrei im Außenbereich |
Baden-Württemberg | 40 m³ | 20 m³ |
Bayern | 75 m³ | Nur mit Baugenehmigung |
Berlin | 10 m² | Nur mit Baugenehmigung |
Brandenburg | 75 m³ | Nur mit Baugenehmigung |
Bremen | 10 m² | Nur mit Baugenehmigung |
Hamburg | 30 m³ | Nur mit Baugenehmigung |
Hessen | 30 m³ | Nur mit Baugenehmigung |
Mecklenburg-Vorpommern | 10 m² | Nur mit Baugenehmigung |
Niedersachsen | 40 m³ | 20 m³ |
Nordrhein-Westfalen | 75 m³ | Nur für Land- und Forstwirtschaft |
Rheinland-Pfalz | 50 m³ | 10 m³ |
Saarland | 10 m² | Nur mit Baugenehmigung |
Sachsen | 75 m³ | Nur mit Baugenehmigung |
Sachsen-Anhalt | 10 m² | Nur mit Baugenehmigung |
Schleswig-Holstein | 30 m³ | 10 m³ |
Thüringen | 10 m² | Nur mit Baugenehmigung |
Da Bauvorschriften regelmäßig überarbeitet werden, empfiehlt es sich, selbst in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes nachzulesen , ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier finden Sie die Bauordnungen von allen Bundesländern: Landesbauordnungen im Überblick – Mein Eigenheim (mein-eigenheim.de)
Beim Bau einer Gartensauna muss in der Regel ein Abstand von mindestens 3 Metern zum Nachbargrundstücken eingehalten werden. Ein Unterschreiten dieses Abstandes jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Informieren dazu finden Sie in Ihrem Bebauungsplan. Sie sollten Ihr Vorhaben in jedem Fall auch mit Ihren Nachbarn besprechen.